Smart-Meter-Rollout: Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen

Aktualisiert am:
05.02.2026
Lesezeit:
5 Minuten

Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland ist eine große Aufgabe: Bis 2032 sollen Millionen Haushalte einen intelligenten Stromzähler erhalten. Dieser Artikel erklärt, wie der Rollout funktioniert, welche Pflichten für Hausbesitzer gelten und warum der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber sinnvoll sein kann.

Was ist der Smart-Meter-Rollout?

Der Smart-Meter-Rollout ist der gesetzlich geregelte, schrittweise Einbau intelligenter Messsysteme in deutschen Haushalten und Unternehmen. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das seit 2017 den Austausch alter Stromzähler gegen digitale Zähler vorschreibt. Ziel ist die Digitalisierung der Energiewende.

Ein intelligentes Messsystem, auch Smart Meter genannt, besteht aus zwei Komponenten:

  1. einem digitalen Stromzähler und 
  2. einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway

Dieses Gateway überträgt die Verbrauchsdaten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber. Genau das unterscheidet den Smart Meter von der einfachen modernen Messeinrichtung, die zwar digital misst, aber keine Daten senden kann.

Der Rollout verfolgt mehrere Ziele:

  • Transparenz: Verbraucher sehen erstmals genau, wann sie wie viel Strom verbrauchen.
  • Dynamische Tarife: Smart Meter sind die technische Voraussetzung für Stromtarife, die sich am Börsenpreis orientieren.
  • Netzstabilität: Netzbetreiber können Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abstimmen und so das Stromnetz entlasten.
  • Steuerbare Verbraucher: Wärmepumpen und Wallboxen lassen sich über das Gateway fernsteuern, was reduzierte Netzentgelte ermöglicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezeichnet den Smart-Meter-Rollout als "Grundlage der Digitalisierung der Energiewende". Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde der Rollout 2023 beschleunigt und vereinfacht.

Wer ist ab wann zum Smart Meter verpflichtet?

Die Smart-Meter-Pflicht gilt seit 2025 für drei Gruppen:

  1. Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  2. Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kWp Leistung
  3. Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW

Wer unter diesen Schwellenwerten liegt, hat trotzdem ein Recht auf einen Smart Meter. In diesem Fall spricht das Gesetz von einem optionalen Einbaufall. Der Unterschied: Bei freiwilligem Einbau liegen die jährlichen Kosten meist bei rund 100 € statt der gedeckelten 20–50 € für Pflichtfälle. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Kosten

Ein freiwilliger Einbau kann sinnvoll sein für:

  • Haushalte, die einen dynamischen Stromtarif nutzen möchten
  • Eigentümer, die eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe planen
  • Verbraucher, die ihren Stromverbrauch transparent analysieren wollen

Welche Fristen gelten für welche Verbrauchsgruppe?

Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt ein Stufenmodell mit verbindlichen Quoten vor. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 % der Pflichteinbaufälle ausgestattet sein, bis 2028 mindestens 50 % und bis 2032 mindestens 95 %.

Gesetzliche Rollout-Quoten für Pflichteinbaufälle
Stichtag Quote (Pflichteinbaufälle) Was bedeutet das?
31.12.2025 20 % Jeder fünfte Pflichthaushalt hat ein Smart Meter
31.12.2028 50 % Jeder zweite Pflichthaushalt hat ein Smart Meter
31.12.2032 95 % Nahezu alle Pflichtfälle sind ausgestattet
Quelle: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Die Verantwortung dafür liegt v.a. bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB), nicht bei den Haushalten. Für gMSB, die diese Quoten nicht erreichen, drohen Aufsichtsmaßnahmen und Zwangsgelder durch die Bundesnetzagentur.

Wie weit ist der Smart-Meter-Rollout in Deutschland?

Stand September 2025 sind 20,2 % der Pflichteinbaufälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Damit erreichen die grundzuständigen Messstellenbetreiber in Deutschland knapp das gesetzliche Ziel von 20 % bis Ende 2025. Die Daten stammen aus der quartalsweisen Erhebung der Bundesnetzagentur mit Stichtag 30. September 2025.

In absoluten Zahlen bedeutet das: Von 4,65 Millionen Pflichteinbaufällen sind rund 941.000 bereits mit einem Smart Meter ausgestattet. Die restlichen 3,7 Millionen Haushalte und Betriebe warten noch auf den Einbau.

Aktueller Stand des Smart-Meter-Rollouts
Kennzahl Wert (Stand Q3/2025)
Pflichteinbaufälle gesamt 4.651.943
Davon bereits mit Smart Meter 941.170
Erreichte Quote 20,2 %
Gesetzliches Ziel bis 31.12.2025 20 %
Quelle: Bundesnetzagentur, Stichtag 30.09.2025

Betrachtet man alle Messlokationen in Deutschland, also nicht nur die Pflichtfälle, zeigt sich ein anderes Bild. Insgesamt gibt es rund 54 Millionen Stromzähler. Davon sind 52,4 % bereits moderne Messeinrichtungen (digitale Zähler ohne Gateway) und 3,8 % intelligente Messsysteme (Smart Meter).

Verteilung der Zählertypen in Deutschland
Zählertyp Anzahl Anteil
Alle Messlokationen 53.882.828 100 %
Moderne Messeinrichtungen 28.231.914 52,4 %
Intelligente Messsysteme 2.029.979 3,8 %
Quelle: Bundesnetzagentur, Stichtag 30.09.2025

Warum gibt es große Unterschiede zwischen den Messstellenbetreibern?

Die Rollout-Geschwindigkeit hängt stark von der Größe des Messstellenbetreibers ab. Große Messstellenbetreiber haben meistens deutlich mehr finanzielle Mittel, passende Expertise und mehr Arbeitskräfte, um den Smart-Meter-Rollout umzusetzen. Kleinere Messstellenbetreiber fehlt es hier oft an den richtigen Mitteln.

Dennoch bleibt zu betonen, dass es auch kleine Messstellenbetreiber gibt, die beim Rollout schon deutlich weiter sind. Die Durchschnittszahlen geben also keinen Einblick in die Einzelfälle.

Große Unternehmen mit mehr als 500.000 Messlokationen erreichen im Durchschnitt bereits 25 % Quote. Kleine Messstellenbetreiber mit weniger als 30.000 Messlokationen liegen dagegen bei nur 8,2 %.

Rollout-Quoten nach Größe des Messstellenbetreibers
Größenklasse Anzahl MSB Durchschnittliche Quote
Mehr als 500.000 Messlokationen 18 25,0 %
100.000–500.000 Messlokationen 67 14,6 %
30.000–100.000 Messlokationen 129 11,2 %
Weniger als 30.000 Messlokationen 600 8,2 %
Quelle: Bundesnetzagentur, Stichtag 30.09.2025

Wie läuft der Smart-Meter-Rollout praktisch ab?

Der Ablauf des Smart-Meter-Rollouts folgt einem festgelegten Prozess: Der Messstellenbetreiber informiert den Haushalt schriftlich, vereinbart einen Termin und führt den Einbau durch. Für Hausbesitzer bedeutet das in der Regel wenig Aufwand.

Der typische Ablauf in fünf Schritten:

  1. Ankündigung: Der Messstellenbetreiber informiert mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich über den Zählertausch.
  2. Terminvereinbarung: Etwa zwei Wochen vor dem Einbau schlägt der Messstellenbetreiber einen konkreten Termin vor. Dieser lässt sich bei Bedarf verschieben.
  3. Vorbereitung: Der Zugang zum Zählerschrank muss gewährleistet sein. Bei älteren Zählerschränken kann eine vorherige Modernisierung nötig sein.
  4. Einbau: Ein Techniker tauscht den alten Zähler gegen das intelligente Messsystem. Der Einbau dauert in der Regel 30–60 Minuten.
  5. Inbetriebnahme: Das Smart-Meter-Gateway verbindet sich automatisch mit dem Netz des Messstellenbetreibers. Ab diesem Moment werden die Verbrauchsdaten übertragen.

Während des Einbaus wird der Strom kurzzeitig abgeschaltet, meist für 15–30 Minuten. Die Anwesenheit des Hauseigentümers oder einer bevollmächtigten Person ist erforderlich.

Was passiert bei älteren Zählerschränken?

Bei Zählerschränken, die vor 1965 installiert wurden, kann eine Modernisierung erforderlich sein. Der Grund: Ältere Anlagen erfüllen oft nicht die technischen Anforderungen für ein Smart-Meter-Gateway.

Die Kosten für eine Zählerschrank-Modernisierung trägt in der Regel der Hauseigentümer, nicht der Messstellenbetreiber. Je nach Umfang liegen diese zwischen 500 € und 2.000 €. Der Messstellenbetreiber informiert im Vorfeld, ob eine Anpassung nötig ist.

Wie lange dauert es, bis der Smart Meter eingebaut wird?

Die Wartezeit hängt stark vom Messstellenbetreiber ab. Grundzuständige Messstellenbetreiber, meist die örtlichen Netzbetreiber, haben oft lange Wartelisten. Kleine Messstellenbetreiber erreichen laut Bundesnetzagentur erst 8,2 % der Pflichtquote, was auf Kapazitätsengpässe hindeutet.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie metrify bieten in der Regel kürzere Wartezeiten. Der Grund: Sie haben sich auf den Smart-Meter-Rollout spezialisiert und verfügen über optimierte Prozesse für Terminierung und Einbau.

Typische Wartezeiten bis zum Smart-Meter-Einbau
Messstellenbetreiber-Typ Typische Wartezeit
Grundzuständiger MSB (großer Netzbetreiber) 3–12 Monate
Grundzuständiger MSB (kleiner Netzbetreiber) 6–18 Monate
Wettbewerblicher MSB (z. B. metrify) 4–6 Wochen
Die Angaben basieren auf Erfahrungswerten und können je nach Region variieren.

Kann ich den Smart-Meter-Einbau verweigern?

Bei Pflichteinbaufällen ist eine Verweigerung nicht möglich. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt den Einbau verbindlich vor. Wer den Zugang zum Zählerkasten dauerhaft verweigert, riskiert rechtliche Konsequenzen. Die einzige Möglichkeit zur Einflussnahme ist der Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber. Mehr dazu auch hier: Smart-Meter-Einbau verweigern

Warum lohnt sich der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber?

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber bieten oft kürzere Wartezeiten, besseren Service und schnelleren Einbau als die grundzuständigen Anbieter. Der Wechsel ist kostenlos und seit 2008 gesetzlich für jeden Haushalt möglich.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Er wird automatisch zugewiesen und kümmert sich um den Pflichtrollout. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) sind unabhängige Unternehmen, die sich auf Smart Meter spezialisiert haben.

Vergleich: Grundzuständiger vs. wettbewerblicher Messstellenbetreiber
Kriterium Grundzuständiger MSB Wettbewerblicher MSB
Wartezeit bis Einbau 3–18 Monate 4–6 Wochen
Wechselkosten Kostenlos
Einbaukosten Kostenlos bei Pflichtfall Kostenlos
Spezialisierung auf Smart Meter Nein (Kerngeschäft ist Netzbetrieb) Ja

Der Smart-Meter-Rollout betrifft in den kommenden Jahren Millionen Haushalte in Deutschland. Wer eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox betreibt oder mehr als 6.000 kWh Strom pro Jahr verbraucht, fällt unter die Einbaupflicht. Die gute Nachricht: Der Einbau selbst ist kostenlos, die jährlichen Kosten sind gesetzlich gedeckelt, und der Aufwand für Hausbesitzer ist überschaubar.

Wer nicht monatelang auf einen Termin warten möchte, kann den Messstellenbetreiber wechseln. Wettbewerbliche Anbieter wie metrify bieten kürzere Wartezeiten, kostenlosen Einbau und transparente Verbrauchsanalysen.

Hier können Sie einen Smart Meter anfragen:

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