Smart-Meter-Pflicht: So können Hausbesitzer sie nutzen
Smart-Meter-Pflicht: Das Wichtigste in Kürze
- Die Smart-Meter-Pflicht gilt seit Januar 2025 für Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch, Photovoltaikanlagen ab 7 kWp und steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW.
- Bis Ende 2025 müssen 20 % der Pflichtfälle mit einem Smart Meter ausgestattet sein, bis 2030 sind es 95 %, bis 2032 alle betroffenen Haushalte.
- Die jährlichen Kosten liegen zwischen 30 und 50 €, gesetzlich gedeckelt durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
- Ein Widerspruchsrecht gegen den Pflichteinbau gibt es nicht, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Hausbesitzer können den Messstellenbetreiber frei wählen und so von kürzeren Wartezeiten und besserem Service profitieren.
Seit 2025 schreibt der Gesetzgeber für bestimmte Haushalte den Einbau eines Smart Meters vor. Die Hintergründe der Pflicht, die genauen Fristen und was das Ganze kostet, sind vielen noch unklar. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen: Wer muss handeln? Ab wann? Und warum gibt es diese Pflicht überhaupt?
Was ist ein Smart Meter und warum wird es zur Pflicht?
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch digital erfasst und die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber überträgt. Es besteht aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dieses Gateway ist der entscheidende Unterschied zum einfachen digitalen Zähler: Es kann Daten senden und empfangen.
Die folgende Tabelle zeigt die drei Zählertypen im Vergleich:
Die Pflicht dient der Stabilisierung des Stromnetzes. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien schwankt die Stromerzeugung stärker als früher. Damit das Netz trotzdem stabil bleibt, müssen Netzbetreiber jederzeit wissen, wie viel Strom wo verbraucht und eingespeist wird. Genau das liefert das Smart Meter: Echtzeitdaten aus Millionen Haushalten.
Ohne diese Daten wäre ein sicherer Netzbetrieb bei 50 % oder mehr erneuerbaren Energien kaum möglich. Das Smart Meter ist damit ein zentraler Baustein der Energiewende.
Wer muss ein Smart Meter einbauen lassen?
Die Smart-Meter-Pflicht betrifft drei Gruppen:
- Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
- Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kWp
- Besitzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW Leistung
Wer in mindestens eine dieser Kategorien fällt, muss ein Smart Meter installieren lassen.
Warum gilt die Pflicht ab 6.000 kWh Jahresverbrauch?
Haushalte mit hohem Stromverbrauch belasten das Netz stärker als Durchschnittshaushalte. Bei über 6.000 kWh pro Jahr, das entspricht etwa einem Fünf-Personen-Haushalt, lohnt sich die genaue Erfassung des Verbrauchsverhaltens besonders. Das Smart Meter macht sichtbar, wann Lastspitzen auftreten. So können Netzbetreiber Engpässe besser vorhersagen und vermeiden.
Ein weiterer Grund: Wer viel verbraucht, kann mit einem Smart Meter auch mehr sparen. Dynamische Stromtarife, bei denen der Preis je nach Angebot im Netz schwankt, setzen ein Smart Meter voraus. Die Pflicht eröffnet also gleichzeitig neue Sparmöglichkeiten.
Warum gilt die Pflicht für Photovoltaikanlagen ab 7 kWp?
Photovoltaikanlagen speisen Strom ins Stromnetz ein, und zwar genau dann, wenn die Sonne scheint. An sonnigen Mittagen kann das zu einem Überangebot führen. Damit das Netz stabil bleibt, müssen Netzbetreiber wissen, wie viel Strom wo eingespeist wird.
Das Smart Meter liefert diese Daten in 15-Minuten-Intervallen. Bei Anlagen ab 7 kWp, eine typische Größe für ein Einfamilienhaus, ist die Einspeisemenge groß genug, um netzrelevant zu sein. Kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke fallen nicht unter die Pflicht, da ihre Einspeiseleistung das Netz kaum beeinflusst.
Zusätzlich ermöglicht der Smart Meter bei Bedarf eine Fernsteuerung der Anlage. Wenn das Netz überlastet ist, kann der Netzbetreiber die Einspeisung vorübergehend drosseln. Ohne Smart Meter wäre diese Steuerung nicht möglich.
Warum gilt die Pflicht für Wärmepumpen, Wallboxen & Co.?
Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher zählen zu den sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Sie verbrauchen viel Strom, oft mehrere Kilowatt gleichzeitig. Wenn abends Tausende Haushalte ihre E-Autos laden oder die Wärmepumpe auf Hochtouren läuft, kann das lokale Netz an seine Grenzen stoßen.
Die Lösung: Der Netzbetreiber darf diese Geräte bei Engpässen kurzzeitig dimmen. Nicht abschalten, sondern die Leistung vorübergehend reduzieren. Dafür braucht er ein Smart Meter mit Steuerbox. Im Gegenzug erhalten Hausbesitzer dauerhaft reduzierte Netzentgelte. Das lohnt sich: Die Ersparnis kann bis zu 190 € pro Jahr betragen.
Die Pflicht gilt für Geräte ab 4,2 kW Leistung. Das betrifft praktisch allen Wärmepumpen und Wallboxen, auch vielen Stromspeichern. Wer die staatliche Förderung für die Wärmepumpe erhalten hat, unterliegt ebenfalls der Pflicht, unabhängig von der Leistung.
Gilt die Smart-Meter-Pflicht auch für Bestandsanlagen?
Ja, die Pflicht gilt auch für bestehende Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Wallboxen. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Neu- und Bestandsanlagen. Allerdings werden Neuanlagen bei der Ausstattung priorisiert. Wer heute eine Photovoltaikanlage installiert, bekommt das Smart Meter in der Regel direkt mit.
Bei Bestandsanlagen erfolgt die Nachrüstung schrittweise im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollout. Der Messstellenbetreiber kündigt den Einbau mindestens drei Monate vorher an. Hausbesitzer müssen nicht selbst aktiv werden, der Messstellenbetreiber kommt auf sie zu.
Wie erkenne ich, ob ich bereits ein Smart Meter habe?
Ein Smart Meter hat ein digitales Display und ein zusätzliches Kommunikationsmodul, das Smart-Meter-Gateway. Das sieht meistens so aus:

Ab wann gilt die Smart-Meter-Pflicht und welche Fristen gibt es?
Die Smart-Meter-Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2025. Der Rollout erfolgt schrittweise bis 2032, mit verbindlichen Zwischenzielen für die Messstellenbetreiber. Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Fristen im Überblick:
Die Fristen richten sich an die Messstellenbetreiber, nicht an die Hausbesitzer. Das bedeutet: Wer unter die Pflicht fällt, muss den Einbau dulden, sobald der Messstellenbetreiber einen Termin ankündigt. Eine eigene Handlungspflicht gibt es nicht.
Der Messstellenbetreiber muss den Einbau mindestens drei Monate vorher schriftlich ankündigen. In diesem Schreiben steht auch der Hinweis, dass Hausbesitzer den Messstellenbetreiber wechseln können. Wer schneller ein Smart Meter haben möchte, kann den Einbau auch aktiv beim Messstellenbetreiber seiner Wahl beauftragen.
Gut zu wissen: Wer nicht auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber warten möchte, kann zu einem wettbewerblichen Anbieter wie metrify wechseln. metrify baut das Smart Meter in der Regel innerhalb von 6 Wochen ein, inklusive aller Formalitäten. Der Wechsel ist kostenlos. Jetzt Smart Meter anfragen
Was kostet ein Smart Meter bei einem Pflichteinbau?
Ein Smart Meter kostet die meisten privaten Haushalte zwischen 20 und 50 € pro Jahr. Diese Beträge sind gesetzlich durch das Messstellenbetriebsgesetz gedeckelt. Der Einbau selbst ist bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern wie metrify kostenlos. Mehr Informationen dazu hier: Was kostet ein Smart Meter?
Gut zu wissen: Diese Preisobergrenzen gelten nur für Haushalte, die der Smart-Meter-Pflicht unterliegen. Wer sich freiwillig einen Smart Meter einbauen lässt, zahlt bei den meisten Anbietern circa 100 € pro Jahr. Auch das lohnt sich langfristig meistens.
Wer baut den Smart Meter ein?
Der Einbau erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Das ist das Unternehmen, das für Stromzähler zuständig ist, also für Einbau, Betrieb, Wartung und Datenübermittlung. Jeder Haushalt hat automatisch einen grundzuständigen Messstellenbetreiber zugewiesen, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Hausbesitzer können diesen Anbieter jedoch jederzeit wechseln.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber bieten oft kürzere Wartezeiten, besseren Service und schnelleren Einbau als die grundzuständigen Anbieter. Der Wechsel ist kostenlos und seit 2008 gesetzlich für jeden Haushalt möglich.
Kann der Smart-Meter-Einbau verweigert werden?
Bei Pflichteinbauten gibt es kein Widerspruchsrecht. Wer unter die Smart-Meter-Pflicht fällt, muss den Einbau dulden. Das schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eindeutig vor. Mehr dazu hier: Smart-Meter-Einbau verweigern
Fazit
Die Smart-Meter-Pflicht gilt seit 2025 für Millionen Haushalte in Deutschland. Die jährlichen Kosten bleiben überschaubar, gesetzliche Preisobergrenzen schützen vor überhöhten Forderungen. Der Rollout läuft bis 2032 schrittweise, der Messstellenbetreiber kündigt den Einbau rechtzeitig an.
Wichtig: Hausbesitzer können den Anbieter frei wählen und so von kürzerem Einbau und besserem Service profitieren. Dafür ist ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie metrify die beste Wahl.
Hier können Sie einen Smart Meter anfragen:
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