Kann ein Smart Meter den Strom abschalten? Wir klären auf
Smart Meter Strom abschalten: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Smart Meter kann den Strom nicht abschalten. Der Netzbetreiber darf lediglich die Leistung bestimmter Geräte vorübergehend drosseln. Eine komplette Abschaltung des Haushaltsstroms ist gesetzlich nicht vorgesehen.
- Die Drosselung nach § 14a EnWG betrifft ausschließlich steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher mit einer Leistung über 4,2 kW. Geräte wie Kühlschrank, Licht oder Router bleiben davon unangetastet.
- Präventiv darf der Netzbetreiber maximal 2 Stunden pro Tag drosseln. Dabei bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW immer garantiert.
- Für die Steuerbarkeit erhalten Hausbesitzer reduzierte Netzentgelte. Die Ersparnis beträgt je nach Modul und Netzbetreiber bis zu 190 € pro Jahr.
Seit Januar 2024 sorgt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes für Fragen bei Hausbesitzern. Die Befürchtung: Über den Smart Meter könnte der Netzbetreiber einfach den Strom abschalten. Dieser Artikel erklärt, was wirklich erlaubt ist, welche Geräte betroffen sind und warum die Regelung sogar finanzielle Vorteile bringt.
Kann ein Smart Meter den Strom wirklich abschalten?
Nein, der Smart Meter kann den Strom nicht einfach abschalten. Theoretisch ist das zwar möglich, in der Praxis aber gesetzlich an sehr strenge Regeln geknüpft.
Eine vollständige Stromsperre darf nur erfolgen, wenn der Haushalt stark im Zahlungsverzug ist. Laut Stromgrundversorungsverordnung (StromGVV) gilt:
- Der Zahlungsrückstand muss mindestens 100 € betragen.
- Der Kunde muss mindestens zwei Mahnung erhalten haben.
- Die Stromsperre muss vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
- Der letzte Tag vor der Sperre darf kein Freitag oder Tag vor einem Feiertag sein.
Was erlaubt ist: Seit dem 1. Januar 2024 regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), dass der Netzbetreiber bei drohender Netzüberlastung ausschließlich die Leistung einzelner Geräte vorübergehend drosseln darf. Eine komplette Abschaltung des Hausanschlusses oder einzelner Geräte ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Unterschied ist entscheidend: Bei einer Abschaltung wäre ein Gerät komplett ohne Strom. Bei einer Drosselung läuft es weiter, nur mit reduzierter Leistung.
Gut zu wissen: Die Drosselung betrifft nur Geräte, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Wer bereits vorher eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betrieben hat, bleibt von der neuen Regelung ausgenommen, sofern keine freiwillige Vereinbarung mit dem Netzbetreiber besteht.
So funktioniert die Stromdrosselung über ein Smart Meter
Stromdrosselung über ein Smart Meter bedeutet, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistung bestimmter Geräte vorübergehend reduzieren darf. Der restliche Haushalt läuft dabei völlig normal weiter.
Hintergrund: Immer mehr Haushalte betreiben Wallboxen, Stromspeicher und andere leistungsstarke Geräte. Wenn zum Beispiel abends Millionen Elektroautos gleichzeitig laden, entstehen Lastspitzen im Stromnetz. Um diese Spitzen abzufangen, müssten Netzbetreiber teure Leitungen und Transformatoren ausbauen. Die Steuerung nach § 14a EnWG ist die Alternative. Sie vermeidet einen Teil dieses Ausbaubedarfs und hält die Netzkosten für alle niedriger.
Wichtig dabei: Die Drosselung ist keine Bestrafung, sondern ein Tauschgeschäft. Wer seinem Netzbetreiber erlaubt, bestimmte Geräte bei Engpässen kurzzeitig zu drosseln, bekommt dafür dauerhaft reduzierte Netzentgelte. Die Ersparnis gibt es also unabhängig davon, ob tatsächlich jemals gedrosselt wird.
Welche Geräte dürfen gedrosselt werden?
Ausschließlich sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, dürfen gedrosselt werden. Dazu zählen:
- Wallboxen (private Ladestationen für Elektroautos)
- Stromspeicher
- Klimaanlagen zur Raumkühlung
- Wärmepumpen
Die Regelung greift auch, wenn mehrere kleinere Geräte an einem Netzanschluss zusammen die 4,2-kW-Grenze überschreiten. Zwei Klimageräte mit jeweils 3 kW fallen also ebenfalls unter die Steuerung.
Nicht betroffen sind alle übrigen Haushaltsgeräte. Kühlschrank, Gefriertruhe, Herd, Licht, Router, Fernseher, Waschmaschine und Computer laufen uneingeschränkt weiter. Auch der Eigenverbrauch aus einer eigenen Photovoltaikanlage ist nicht betroffen. Die Drosselung begrenzt ausschließlich den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz.
Wie oft und wie lange darf gedrosselt werden?
Der Netzbetreiber darf den Strom für steuerbare Verbraucher maximal 2 Stunden pro Tag drosseln, wobei eine Mindestleistung von 4,2 kW immer garantiert bleibt.
Zum Vergleich: Die früheren EVU-Sperrzeiten erlaubten bis zu dreimal täglich je zwei Stunden komplette Abschaltung. Die neue Regelung ist also nicht nur milder in der Wirkung (Drosselung statt Abschaltung), sondern auch kürzer in der Dauer.
Fazit
Ein Smart Meter kann den Strom nicht abschalten. Was nach § 14a EnWG seit Januar 2024 möglich ist, ist eine vorübergehende Drosselung bestimmter Geräte bei drohender Netzüberlastung. Dabei bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW garantiert, und der restliche Haushalt läuft uneingeschränkt weiter.
Im Vergleich zu den früheren EVU-Sperrzeiten ist die neue Regelung sogar eine Verbesserung. Und sie bringt einen klaren finanziellen Vorteil: Bis zu 190 € weniger Netzentgelte pro Jahr, allein durch die Bereitschaft zur Steuerbarkeit. Wer ein Smart Meter besitzt, kann dieses Sparpotenzial ausschöpfen.
Hier können Sie ein Smart Meter anfragen:
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