§ 14a EnWG: Das müssen Hausbesitzer aktuell wissen

Aktualisiert am:
19.02.2026
Lesezeit:
5 Minuten

Wärmepumpe, Wallbox, Stromspeicher: Immer mehr Haushalte setzen auf elektrische Energielösungen. Damit steigt der Strombedarf, und das Stromnetz muss mehr Lastspitzen verkraften. Genau hier setzt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an. Dieser Artikel erklärt, wer davon betroffen ist, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird und wie Hausbesitzer davon profitieren können.

Was ist § 14a EnWG?

§ 14a EnWG ist eine Vorschrift im Energiewirtschaftsgesetz, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Sie erlaubt Netzbetreibern, bestimmte Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher bei drohender Netzüberlastung vorübergehend zu drosseln. Grundlage ist die Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-22-300) vom 27. November 2023.

Warum gibt es Paragraph 14a?

Paragraph 14a soll die Lastspitzen im Stromnetz ausgleichen. Denn immer mehr Haushalte installieren leistungsstarke Geräte, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos (Wallbox). Wenn abends Millionen Elektroautos gleichzeitig laden, entstehen Lastspitzen im Stromnetz. Statt teure Leitungen und Transformatoren auszubauen, setzt § 14a EnWG auf kurzzeitige Drosselung. Im Gegenzug erhalten Hausbesitzer reduzierte Netzentgelte von bis zu 190 € pro Jahr.

Welche Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind alle ortsfesten Geräte mit einer Leistung über 4,2 kW, die ans Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Im Alltag betrifft das vor allem vier Gerätetypen:

  • Wärmepumpen: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung.
  • Wallboxen: Private Ladestationen für Elektroautos mit einer Ladeleistung ab 4,2 kW (die meisten arbeiten mit 11 kW).
  • Stromspeicher: Stationäre Batteriesysteme, die Strom zwischenspeichern.
  • Klimaanlagen: Stationäre Klimageräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW.

Auch die Summe mehrerer Verbrauchseinrichtungen ist wichtig: Wenn z. B. mehrere Wärmepumpen oder Ladepunkte zusammen die 4,2 kW Nennleistung überschreiten, müssen sie ebenfalls steuerbar sein.

Nicht betroffen sind alle übrigen Haushaltsgeräte. Kühlschrank, Herd, Licht, Router und Fernseher laufen auch bei einer Drosselung uneingeschränkt weiter.

Für wen ist § 14a EnWG Pflicht?

§ 14a EnWG ist für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen Pflicht, die seit dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden. Wer also nach diesem Stichtag eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Stromspeicher installiert hat, ist automatisch zur Teilnahme verpflichtet. Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb waren, ist die Teilnahme freiwillig.

Was passiert bei einer Drosselung nach § 14a EnWG?

Bei einer Drosselung nach § 14a EnWG reduziert der Netzbetreiber die verfügbare Leistung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen auf eine Mindestleistung von 4,2 kW. Alle betroffenen Geräte arbeiten also weiter, nur mit weniger Leistung als im Normalbetrieb. Kein Gerät wird komplett abgeschaltet.

Wie wirkt sich die Drosselung auf die Wärmepumpe aus?

Die Wärmepumpe heizt auch während einer Drosselung weiter. Die garantierten 4,2 kW reichen für den Normalbetrieb der meisten Wärmepumpen im Einfamilienhaus aus. Erst bei extremer Kälte und gleichzeitigem Spitzenbedarf kann es zu leichten Einschränkungen kommen.

Ein Blick auf typische Verbrauchswerte zeigt, warum 4,2 kW in den meisten Situationen genügen:

Wie wirkt sich die Drosselung auf die Wärmepumpe aus?
Szenario Typischer Bedarf der Wärmepumpe Garantierte Mindestleistung Einschätzung
Mildes Wetter (Frühling/Herbst) ca. 1,5–2,5 kW 4,2 kW Kein Unterschied zum Normalbetrieb spürbar.
Normaler Wintertag (ca. 0 °C) ca. 3–4 kW 4,2 kW Wärmepumpe läuft problemlos weiter.
Kalter Wintertag (ca. −10 °C) ca. 5–7 kW 4,2 kW Leistung reicht nicht für den vollen Bedarf. Die Wärmepumpe arbeitet weiter, das Haus kühlt in 2 Stunden um ca. 0,5–1 °C ab.
Richtwerte für eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus. Tatsächliche Werte hängen von Gebäudedämmung, Heizsystem und Außentemperatur ab.

Wie wirkt sich die Drosselung auf die Wallbox aus?

Das E-Auto lädt auch während einer Drosselung weiter. Statt der üblichen 11 kW stehen vorübergehend 4,2 kW zur Verfügung. Das Laden dauert dadurch etwas länger, wird aber nicht unterbrochen.

Wie sich das im Alltag anfühlt, zeigt ein typisches Beispiel:

Praxis-Beispiel: E-Auto laden während einer Drosselung
Uhrzeit Was passiert
18:00 Sie kommen nach Hause und schließen das E-Auto an die Wallbox an. Der Akku steht bei 30 %, es fehlen rund 40 kWh.
18:15 Der Netzbetreiber drosselt die Leistung auf 4,2 kW. Das Auto lädt weiter, nur langsamer.
20:15 Die Drosselung endet nach maximal 2 Stunden. Die Wallbox schaltet automatisch zurück auf 11 kW.
ca. 01:00 Der Akku ist voll geladen. Ohne Drosselung wäre das Auto gegen 22:00 fertig gewesen.
Beispielrechnung: Wallbox 11 kW, E-Auto mit 60-kWh-Akku, Ladestand 30 %. Tatsächliche Ladezeiten variieren je nach Fahrzeug und Wallbox-Leistung.

Im Ergebnis bedeutet die Drosselung eine Verzögerung von rund 3 Stunden. Wer das Auto abends anschließt und morgens wieder braucht, merkt in der Regel keinen Unterschied.

Wie wirkt sich die Drosselung auf den Stromspeicher aus?

Der Stromspeicher kann während einer Drosselung weiterhin Energie aufnehmen und abgeben. Begrenzt wird lediglich die maximale Lade- und Entladeleistung auf 4,2 kW. Für die meisten Haushalte ändert sich im Alltag wenig.

Ein Beispiel mit einem typischen 10 kWh-Speicher:

Stromspeicher: Normalbetrieb vs. Drosselung nach § 14a EnWG
Situation Normalbetrieb Während der Drosselung
Laden mit Solarstrom (tagsüber) Speicher lädt mit bis zu 5–6 kW Speicher lädt mit max. 4,2 kW. Etwas mehr Solarstrom wird ins Netz eingespeist statt gespeichert.
Entladen für Eigenverbrauch (abends) Speicher gibt bis zu 5–6 kW ab Speicher gibt max. 4,2 kW ab. Für Licht, Kochen und Unterhaltung reicht das problemlos.
Laden aus dem Netz (z. B. bei günstigem Stromtarif) Speicher lädt mit voller Leistung Speicher lädt mit max. 4,2 kW. Der Ladevorgang dauert etwas länger, wird aber nicht unterbrochen.
Beispielwerte für einen Stromspeicher mit 10 kWh Kapazität und einer maximalen Lade-/Entladeleistung von 5–6 kW.

In der Praxis liegt der durchschnittliche Stromverbrauch eines Einfamilienhauses bei etwa 1–3 kW. Die garantierten 4,2 kW Entladeleistung decken diesen Bedarf vollständig ab.

Wie lange und wie oft darf der Netzbetreiber drosseln?

Der Netzbetreiber darf bei präventiver Steuerung maximal 2 Stunden pro Tag drosseln. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt dabei immer erhalten. Eine komplette Abschaltung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Drosselung nach § 14a EnWG: Fakten auf einen Blick
Was? Wie?
Maximale Dauer pro Eingriff 2 Stunden
Maximale Häufigkeit pro Tag 1 Eingriff (präventive Steuerung)
Garantierte Mindestleistung 4,2 kW
Komplettabschaltung erlaubt? Nein
Betroffene Geräte Nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Wallbox, Stromspeicher, Klimaanlage)
Übriger Haushaltsstrom Nicht betroffen

Zum Vergleich: Die früheren EVU-Sperrzeiten erlaubten bis zu dreimal täglich je zwei Stunden eine komplette Abschaltung. Das waren bis zu 6 Stunden pro Tag ohne jede Leistung. Die neue Regelung nach § 14a EnWG ist also in doppelter Hinsicht milder: kürzer in der Dauer und Drosselung statt Abschaltung.

Alte EVU-Sperrzeiten vs. neue Regelung nach § 14a EnWG
Alte EVU-Sperrzeiten Neue Regelung § 14a EnWG
Art des Eingriffs Komplette Abschaltung Drosselung auf 4,2 kW
Maximale Dauer pro Tag Bis zu 6 Stunden (3 × 2 h) Maximal 2 Stunden
Mindestleistung garantiert? Nein (0 kW) Ja (4,2 kW)
Gegenleistung Vergünstigter Wärmestromtarif Netzentgeltreduzierung bis zu 190 € pro Jahr

Wie viel sparen Haushalte dank Paragraph 14a?

Für die Teilnahme an § 14a EnWG erhalten Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine spürbare Reduzierung der Netzentgelte, die je nach Modul und Netzbetreiber bis zu rund 190 € pro Jahr betragen kann. Die Bundesnetzagentur hat dafür in ihrer Festlegung (BK8-22/010-A) drei Module definiert, aus denen Verbraucher wählen können.

  1. Modul 1 sieht eine pauschale Reduzierung des Arbeitspreises vor. Hier sinkt der Netzentgelt-Arbeitspreis für jede über die steuerbare Einrichtung bezogene Kilowattstunde um einen festen Betrag. Das Modul eignet sich besonders für Haushalte mit hohem Verbrauch, etwa beim Betrieb einer Wärmepumpe als Hauptheizung.
  2. Modul 2 gewährt eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises. Statt eines festen Cent-Betrags sinkt der Arbeitspreis um einen prozentualen Anteil. Dieses Modul kann in Netzgebieten mit ohnehin hohen Netzentgelten besonders attraktiv sein.
  3. Modul 3 kombiniert eine Reduzierung des Arbeitspreises mit einem separaten, vergünstigten Grundpreis für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Es bietet sich an, wenn die Einrichtung über einen eigenen Zählpunkt verfügt.

Welches Modul den größten Vorteil bringt, hängt vom individuellen Verbrauchsprofil und den lokalen Netzentgelten ab. Wer unsicher ist, kann beim zuständigen Netzbetreiber die konkreten Beträge für alle drei Module erfragen und vergleichen.

Wichtig: Die Netzentgeltreduzierung wird nicht direkt ausgezahlt, sondern über den Stromversorger an die Endkunden weitergegeben. Sie erscheint als niedrigerer Netzentgeltanteil auf der Stromrechnung.

Was kosten Smart Meter und Steuerbox?

Ein Smart Meter kostet die meisten privaten Haushalte zwischen 20 und 50 € pro Jahr. Diese Kosten sind gesetzlich durch das Messstellenbetreibsgesetz (MsbG) gedeckelt. Der genaue Betrag richtet sich nach dem jährlichen Stromverbrauch oder der Leistung einer vorhandenen Photovoltaikanlage. Mehr dazu auch in diesem Artikel: Was kostet ein Smart Meter?

Preisobergrenzen für Smart Meter
Stromverbrauch pro Jahr Stromerzeugung (z. B. PV-Anlage) Preisobergrenze pro Jahr
bis 6.000 kWh 20 € (nur mME)
6.000–10.000 kWh bis 15 kW 40 €
10.000–20.000 kWh 50 €
20.000–50.000 kWh 15–25 kW 110 €
50.000–100.000 kWh 25–100 kW 140 €
Steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) bis 15 kW 50 €
Quelle: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Diese Preisobergrenzen gelten nur für Haushalte, die der Smart-Meter-Pflicht unterliegen. Wer sich freiwillig ein Smart Meter einbauen lässt, zahlt bei den meisten Anbietern circa 100 € pro Jahr.

Gut zu wissen: Für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung werden 50 € für den Smart Meter und 50 € für die Steuerungseinrichtung nach § 14a EnWG berechnet. Der Gesamtpreis liegt in diesen Fällen also bei 100 € pro Jahr.

Wie funktioniert § 14a Schritt-für-Schritt?

Der Ablauf gliedert sich in drei Schritte:

  1. Messstellenbetreiber beauftragen: Der Messstellenbetreiber wird mit dem Einbau des Smart Meters und der Steuerbox beauftragt. metrify koordiniert die Terminplanung und den Einbau direkt mit dem Hausbesitzer.
  2. Installation: Der Smart-Meter-Einbau dauert in der Regel nur wenige Stunden.
  3. Anmeldung beim Netzbetreiber: Der Messstellenbetreiber meldet die steuerbare Verbrauchseinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber an und übermittelt die technischen Daten. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Netzentgeltreduzierung.

Welche Rolle spielt der Messstellenbetreiber bei § 14a EnWG?

Der Messstellenbetreiber ist die zentrale Stelle, die den Smart Meter inkl. Smart-Meter-Gateway einbaut, betreibt und die technische Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung an das Stromnetz sicherstellt. Ohne ihn läuft bei § 14a EnWG technisch nichts.

Standardmäßig übernimmt der örtliche Grundversorger diese Aufgabe als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber. Hausbesitzer haben aber das Recht, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) zu wählen.

Warum kann ein Wechsel zum wettbewerblichen Messstellenbetreiber sinnvoll sein?

Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber wie metrify bietet gegenüber dem grundzuständigen Messstellenbetreiber oft konkrete Vorteile. metrify koordiniert den gesamten Prozess aus einer Hand: von der Planung über den Einbau bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber.

Der Wechsel zu metrify ist unkompliziert: Ein kurzer Auftrag genügt, metrify übernimmt die Kündigung beim bisherigen Messstellenbetreiber und koordiniert alle weiteren Schritte. 

Hier können Sie Ihren Smart Meter anfragen:

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