Smart-Meter-Datenschutz: Alles, was Sie wissen müssen

Aktualisiert am:
11.02.2026
Lesezeit:
4 Minuten

Seit 2025 ist der Einbau von Smart Metern für viele Haushalte in Deutschland Pflicht. Der intelligente Stromzähler erfasst den Verbrauch automatisch und überträgt die Daten an den Messstellenbetreiber. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen für den Datenschutz, zeigt, welche Akteure Zugriff auf die Daten haben, und erläutert, wie sicher Smart Meter wirklich sind.

Welche Daten misst ein Smart Meter?

Ein Smart Meter erhebt den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übermittelt diese Messwerte verschlüsselt an den Messstellenbetreiber. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das genau festlegt, welche Daten erhoben werden dürfen und welche nicht.

Im Unterschied zum alten Ferraris-Zähler, der nur einen einzigen Zählerstand anzeigte, zeichnet das Smart Meter ein detailliertes Lastprofil auf. Daraus lässt sich ablesen, wie viel Strom zu welchem Zeitpunkt verbraucht wurde.

Konkret erfasst ein Smart Meter folgende Daten:

  • Verbrauchswerte: Strombezug in 15-Minuten-Intervallen (sogenanntes Lastprofil)
  • Einspeisewerte: Bei Photovoltaikanlagen zusätzlich die eingespeiste Strommenge
  • Zählerstände: Tages- und Monatswerte für die Abrechnung
  • Leistungsspitzen: Maximale Bezugsleistung innerhalb eines Zeitraums
  • Zeitstempel: Jeder Messwert wird mit Datum und Uhrzeit verknüpft

Nicht erhoben werden personenbezogene Daten wie Namen oder Adressen durch das Messsystem selbst. Die Zuordnung der Messdaten zu einem Haushalt erfolgt erst beim Messstellenbetreiber über die Zählpunktbezeichnung.

Die Datenerhebung ist dabei zweckgebunden. Das bedeutet: Es dürfen nur Daten erfasst werden, die für Abrechnung, Netzbetrieb oder gesetzlich vorgeschriebene Zwecke erforderlich sind (§ 49 MsbG). Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfordert die ausdrückliche Einwilligung des Anschlussnutzers.

Wer kann die Smart-Meter-Daten sehen?

Nur gesetzlich berechtigte Akteure dürfen auf Smart-Meter-Daten zugreifen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt in den §§ 49–75 exakt, wer welche Daten zu welchem Zweck einsehen darf. Einen pauschalen Zugriff auf die Verbrauchsdaten gibt es nicht. Jeder Zugriff ist an eine konkrete Rechtsgrundlage und einen festgelegten Zweck gebunden.

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, wer für welche Zwecke Zugriff auf die Messdaten hat:

Übersicht: Zugriff auf Smart-Meter-Daten nach Akteuren
Akteur Zugriff Rechtsgrundlage Zweck
Messstellenbetreiber (z. B. metrify) Ja § 49 MsbG Betrieb, Wartung und Ablesung des Messsystems
Netzbetreiber Ja § 60 MsbG Netzsteuerung, Bilanzierung, Engpassmanagement
Stromlieferant Ja § 60 MsbG Abrechnung und Tarifierung
Anschlussnutzer (Sie selbst) Ja § 61 MsbG Eigene Verbrauchskontrolle und Transparenz
Bundesnetzagentur Ja § 60 MsbG Marktüberwachung und Regulierung
Vermieter / Hausverwaltung Nein Keine Rechtsgrundlage Kein Zugriff auf Stromverbrauchsdaten des Mieters
Arbeitgeber Nein Keine Rechtsgrundlage Kein berechtigtes Interesse
Werbetreibende / Dritte Nein Keine Rechtsgrundlage Nur mit ausdrücklicher Einwilligung nach Art. 7 DSGVO
Behörden (z. B. Finanzamt) Nein Keine direkte Rechtsgrundlage Nur mit richterlichem Beschluss im Einzelfall
Quelle: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Wichtig dabei: Auch die berechtigten Akteure erhalten nicht die gleichen Daten. Der Messstellenbetreiber hat Zugang zu den vollständigen 15-Minuten-Lastprofilen. Netzbetreiber und Stromlieferant erhalten dagegen nur die Daten, die sie für ihren jeweiligen Zweck benötigen. Dieses Prinzip der Datensparsamkeit ist in § 50 MsbG verankert.

Eine Weitergabe der Daten an nicht berechtigte Dritte, etwa zu Werbezwecken, ist ohne ausdrückliche Einwilligung nach DSGVO verboten.

Wie Sie die Daten auf Ihrem Smart Meter sehen, erfahren Sie in diesem Artikel: Smart Meter auslesen

Wie sicher ist der Smart Meter?

Das Smart Meter gehört zu den am strengsten regulierten digitalen Systemen in deutschen Haushalten. Jedes Smart Meter Gateway muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein, bevor es in Betrieb genommen werden darf. Die technische Richtlinie BSI TR-03109 definiert die Sicherheitsanforderungen im Detail.

Die wichtigsten Sicherheitsmerkmale im Überblick:

  • BSI-Zertifizierung: Pflicht für jedes Gateway, das in Deutschland verbaut wird
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Daten werden bereits im Gateway verschlüsselt, bevor sie das Haus verlassen
  • Integriertes Sicherheitsmodul: Vergleichbar mit dem Chip auf einer Bankkarte, schützt kryptografische Schlüssel
  • Keine offenen Internetverbindungen: Das Gateway kommuniziert ausschließlich über gesicherte Kanäle mit dem Messstellenbetreiber
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates: Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, die Firmware aktuell zu halten

Die Verschlüsselung im Smart Meter Gateway funktioniert über ein integriertes Sicherheitsmodul, das alle Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet: Die Verbrauchsdaten werden bereits im Gateway verschlüsselt und erst beim berechtigten Empfänger wieder entschlüsselt. Auf dem gesamten Übertragungsweg sind die Daten für Dritte nicht lesbar.

Das Sicherheitsmodul speichert die kryptografischen Schlüssel in einem besonders geschützten Bereich. Selbst wenn jemand physischen Zugang zum Gateway hätte, ließen sich die Schlüssel nicht ohne Weiteres auslesen. Die BSI TR-03109 schreibt hierfür Algorithmen vor, die auch im Bankenwesen und bei elektronischen Ausweisen zum Einsatz kommen.

Auch die Smart-Meter-Strahlung ist übrigens unbedenklich.

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