Smart-Meter-Datenschutz: Alles, was Sie wissen müssen
Smart-Meter-Datenschutz: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Smart Meter erfasst den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übermittelt die Daten verschlüsselt über das Smart-Meter-Gateway an den Messstellenbetreiber. Die Datenerhebung ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt.
- Nur gesetzlich berechtigte Akteure wie der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber und der Stromlieferant dürfen auf die Verbrauchsdaten zugreifen. Jeder Zugriff ist an einen konkreten Zweck und eine Rechtsgrundlage gebunden.
- Jedes Smart-Meter-Gateway in Deutschland muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Die technische Richtlinie TR-03109 schreibt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor.
Seit 2025 ist der Einbau von Smart Metern für viele Haushalte in Deutschland Pflicht. Der intelligente Stromzähler erfasst den Verbrauch automatisch und überträgt die Daten an den Messstellenbetreiber. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen für den Datenschutz, zeigt, welche Akteure Zugriff auf die Daten haben, und erläutert, wie sicher Smart Meter wirklich sind.
Welche Daten misst ein Smart Meter?
Ein Smart Meter erhebt den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übermittelt diese Messwerte verschlüsselt an den Messstellenbetreiber. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das genau festlegt, welche Daten erhoben werden dürfen und welche nicht.
Im Unterschied zum alten Ferraris-Zähler, der nur einen einzigen Zählerstand anzeigte, zeichnet das Smart Meter ein detailliertes Lastprofil auf. Daraus lässt sich ablesen, wie viel Strom zu welchem Zeitpunkt verbraucht wurde.
Konkret erfasst ein Smart Meter folgende Daten:
- Verbrauchswerte: Strombezug in 15-Minuten-Intervallen (sogenanntes Lastprofil)
- Einspeisewerte: Bei Photovoltaikanlagen zusätzlich die eingespeiste Strommenge
- Zählerstände: Tages- und Monatswerte für die Abrechnung
- Leistungsspitzen: Maximale Bezugsleistung innerhalb eines Zeitraums
- Zeitstempel: Jeder Messwert wird mit Datum und Uhrzeit verknüpft
Nicht erhoben werden personenbezogene Daten wie Namen oder Adressen durch das Messsystem selbst. Die Zuordnung der Messdaten zu einem Haushalt erfolgt erst beim Messstellenbetreiber über die Zählpunktbezeichnung.
Die Datenerhebung ist dabei zweckgebunden. Das bedeutet: Es dürfen nur Daten erfasst werden, die für Abrechnung, Netzbetrieb oder gesetzlich vorgeschriebene Zwecke erforderlich sind (§ 49 MsbG). Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfordert die ausdrückliche Einwilligung des Anschlussnutzers.
Was unterscheidet ein Smart Meter von einem digitalen Stromzähler?
In der Praxis werden drei Begriffe häufig verwechselt:
- der analoge Ferraris-Zähler,
- die moderne Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und
- das intelligente Messsystem (Smart Meter).
Der entscheidende Unterschied liegt in der Kommunikationsfähigkeit. Ein digitaler Stromzähler misst den Verbrauch zwar elektronisch, kann die Daten aber nicht übertragen. Erst das Smart-Meter-Gateway macht daraus ein intelligentes Messsystem, das Daten senden und empfangen kann.
Wer kann die Smart-Meter-Daten sehen?
Nur gesetzlich berechtigte Akteure dürfen auf Smart-Meter-Daten zugreifen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt in den §§ 49–75 exakt, wer welche Daten zu welchem Zweck einsehen darf. Einen pauschalen Zugriff auf die Verbrauchsdaten gibt es nicht. Jeder Zugriff ist an eine konkrete Rechtsgrundlage und einen festgelegten Zweck gebunden.
Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, wer für welche Zwecke Zugriff auf die Messdaten hat:
Wichtig dabei: Auch die berechtigten Akteure erhalten nicht die gleichen Daten. Der Messstellenbetreiber hat Zugang zu den vollständigen 15-Minuten-Lastprofilen. Netzbetreiber und Stromlieferant erhalten dagegen nur die Daten, die sie für ihren jeweiligen Zweck benötigen. Dieses Prinzip der Datensparsamkeit ist in § 50 MsbG verankert.
Eine Weitergabe der Daten an nicht berechtigte Dritte, etwa zu Werbezwecken, ist ohne ausdrückliche Einwilligung nach DSGVO verboten.
Wie Sie die Daten auf Ihrem Smart Meter sehen, erfahren Sie in diesem Artikel: Smart Meter auslesen
Wie sicher ist der Smart Meter?
Das Smart Meter gehört zu den am strengsten regulierten digitalen Systemen in deutschen Haushalten. Jedes Smart Meter Gateway muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein, bevor es in Betrieb genommen werden darf. Die technische Richtlinie BSI TR-03109 definiert die Sicherheitsanforderungen im Detail.
Die wichtigsten Sicherheitsmerkmale im Überblick:
- BSI-Zertifizierung: Pflicht für jedes Gateway, das in Deutschland verbaut wird
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Daten werden bereits im Gateway verschlüsselt, bevor sie das Haus verlassen
- Integriertes Sicherheitsmodul: Vergleichbar mit dem Chip auf einer Bankkarte, schützt kryptografische Schlüssel
- Keine offenen Internetverbindungen: Das Gateway kommuniziert ausschließlich über gesicherte Kanäle mit dem Messstellenbetreiber
- Regelmäßige Sicherheitsupdates: Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, die Firmware aktuell zu halten
Die Verschlüsselung im Smart Meter Gateway funktioniert über ein integriertes Sicherheitsmodul, das alle Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet: Die Verbrauchsdaten werden bereits im Gateway verschlüsselt und erst beim berechtigten Empfänger wieder entschlüsselt. Auf dem gesamten Übertragungsweg sind die Daten für Dritte nicht lesbar.
Das Sicherheitsmodul speichert die kryptografischen Schlüssel in einem besonders geschützten Bereich. Selbst wenn jemand physischen Zugang zum Gateway hätte, ließen sich die Schlüssel nicht ohne Weiteres auslesen. Die BSI TR-03109 schreibt hierfür Algorithmen vor, die auch im Bankenwesen und bei elektronischen Ausweisen zum Einsatz kommen.
Auch die Smart-Meter-Strahlung ist übrigens unbedenklich.
Gut zu wissen: metrify ist Deutschlands größter wettbewerblicher Messstellenbetreiber mit über 65.000 verbauten intelligenten Messsystemen. Alle eingesetzten Gateways sind BSI-zertifiziert. Der Einbau erfolgt kostenfrei innerhalb von 6 Wochen. Hier können auch Sie ein Smart Meter anfragen:
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